Land zu verkaufen 2248 m²

Darłowo
Zachodniopomorskie
PTR25907 10263048
3 200 000 PLN
: 1 423,49 PLN

Wir bieten ein attraktives Investitionsgrundstück mit einer Fläche von 2248 m² in Darłowo Zachodnie, einer dynamisch wachsenden Tourismusregion, zum Verkauf an. Die unmittelbare Nähe zur Ostseeküste macht das Grundstück zu einem hervorragenden Standort für Projekte im Tourismus- und Freizeitbereich. Dies ist eines der letzten verfügbaren Grundstücke an diesem Standort! Das Gebiet ist im aktuellen Raumordnungsplan für die Entwicklung von Tourismus- und Apartment-Wohndienstleistungen vorgesehen, darunter moderne Apartmenthotels, Freizeiteinrichtungen und Freizeitinfrastruktur. Die dynamische Entwicklung ist in unmittelbarer Nähe sichtbar – neue Hotelanlagen werden derzeit errichtet, und das Grundstück selbst grenzt an ein bestehendes Gästehaus, das ebenfalls zum Verkauf steht, was die Möglichkeit für ein umfassendes Investitionsprojekt eröffnet. Die Lage bietet einfachen Zugang zum Strand und zu wichtigen Elementen der touristischen Infrastruktur von Darłowo, die sich wachsendem Interesse bei Besuchern erfreut. Das Grundstück zeichnet sich durch günstige Entwicklungsbedingungen aus, die in Kombination mit den Entwicklungstrends in der Region eine solide Basis für eine hohe Kapitalrendite bieten. ACHTUNG! Zusätzlich bieten wir ein gut besuchtes Gästehaus auf einem Nachbargrundstück zum Verkauf an. Das Angebot richtet sich an Investoren und Bauträger, die ein Grundstück mit hohem Potenzial in Küstenlage mit etablierten touristischen Einrichtungen suchen. Wir empfehlen Ihnen, uns für detaillierte Informationen und eine Besichtigung zu kontaktieren. Detaillierte Bestimmungen für das Gebiet: § 16. 1. Für die Gebiete der Entwicklung von touristischen Dienstleistungen, Mehrfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern, gekennzeichnet mit den Symbolen: UTA.1 mit einer Fläche von 4373 m², UTA.2 mit einer Fläche von 4470 m², UTA.3 mit einer Fläche von 4193 m², UTA.4 mit einer Fläche von 4454 m², UTA.5 mit einer Fläche von 4134 m², UTA.6 mit einer Fläche von 4116 m², UTA.7 mit einer Fläche von 4156 m², UTA.8 mit einer Fläche von 4067 m² wird Folgendes festgelegt: 1) Bestimmungsgemäße Verwendung: Wohnungsentwicklung, Mehrfamilienhäuser, Gastronomie, Grundversorgung, Handelsdienstleistungen mit einer Gesamtverkaufsfläche von bis zu 50 m², Gesundheitsdienstleistungen, Dienstleistungen der biologischen Regeneration, Pflegeheim mit Wohnräumen, Behandlungsbasis mit Ruheräumen, Tourismusdienstleistungen, Sport und Erholungsdienstleistungen; 2) Grundsätze der Grundstücksbebauung: a) Bebauung innerhalb der vorgeschriebenen und unpassierbaren Bebauungslinien gemäß Planzeichnung, b) in den Bereichen UTA.1 – UTA.2 und UTA.4 – UTA.8 ändert sich die seitliche Bebauungslinie von vorgeschrieben zu unpassierbar in einem Abstand von 14,0 m von der vorderen Bebauungslinie, entlang der Nadmorska-Straße, c) maximale Bebauungsfläche bis zu 40 % der Grundstücksfläche, d) Bebauungsintensitätsindex des Grundstücks von 0,5 bis 2,0, e) biologisch aktive Fläche nicht weniger als 20 % der Grundstücksfläche, f) Mindesthöhe des Erdgeschossniveaus – nicht niedriger als 1,5 m über dem Meeresspiegel, g) an der Fassade dürfen Werbetafeln mit einer Gesamtfläche von bis zu 4 m² angebracht werden; 3) Bebauungsbedingungen hinsichtlich der Gebäudehöhe: a) 2 bis 4 oberirdische Stockwerke, einschließlich nutzbarem Dachgeschoss, b) Mindesthöhe des in der vorderen Baulinie (d. h. entlang der Nadmorska-Straße) gelegenen Gebäudeteils – 3 Stockwerke, c) Gebäudehöhe von 8,0 bis 15,0 m, d) in einer bis zu 15,0 m breiten Zone ab der nordwestlichen Grundstücksgrenze (gemäß Planzeichnung) maximal zulässige Gebäudehöhe von bis zu 10,0 m, wobei eine Bedachung in Form von Terrassen zulässig ist, e) Höhe des Gesimses und der Traufe von 6,0 bis 15,0 m; 4) Bebauungsbedingungen hinsichtlich der Anordnung und Form von Dächern: zulässig sind steile Dächer mit First parallel zur jeweiligen Baulinie und/oder Flachdächer; 5) bauliche Gegebenheiten hinsichtlich Neigungswinkel und Dacheindeckung: a) bei Steildächern sind festzulegen: – die Verwendung von Sattel- oder Mehrsatteldächern mit der Möglichkeit von Gauben und Dachfenstern, – ein Neigungswinkel von 20° bis 35°, – die Eindeckung mit keramischen Dachziegeln oder dachziegelähnlichen Materialien wie: Zement- oder Bitumendachziegel, Schiefer, Stehfalzblech usw. in den Farbtönen Rot, Braun oder Graphit, b) bei Flachdächern sind festzulegen: – ein Neigungswinkel von 0° bis 10°, – die Eindeckung mit Materialien wie: Trapezblech, Stehfalzblech, Bitumenbelag usw. in den Farbtönen Schwarz oder Graphit sowie Kies, Gras, Steinzeug oder Terrakotta, Holz; 6) Bebauungsbedingungen hinsichtlich der Einzäunung des Geländes: Zulässig sind ausschließlich durchbrochene Zäune mit einer Höhe von bis zu 1,5 m, ausgenommen vorgefertigte Betonzäune; 7) Grundsätze der Zusammenlegung und Aufteilung von Grundstücken: a) Zulässig ist die Zusammenlegung zweier Grundstücke innerhalb eines Grundgebiets, b) eine sekundäre Aufteilung des Grundgebiets ist nicht zulässig; 8) Kommunikationsanforderungen: a) Kommunikationsdienst von der Nadmorska-Straße über Ausgänge, die sich an den Grenzen der einzelnen Gebiete befinden

1 423,49
Fechten
Gitter
Boden Eigentum Typ
Hypothek
Lot
2248 m²
Lot-Typ
Services
Lot Form
Rechteck
Driveway Typ
Gehärtet
Kanalisation Typ
Urban on a plot
Kanalisation
Ja
Strom
Ja
Wasser
Ja
Gas
Ja
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