Ein 3.500 m² großes Bau- und Gewerbegrundstück in Tanowo, angrenzend an Gebäude mit ähnlicher Nutzung. Das Grundstück ist über eine asphaltierte Straße zu erreichen. Die Hauptnutzung des Grundstücks ist Handwerk. Wohnen ist möglich, sofern die Hauptnutzung erfüllt wird. Zur Versorgung gehören Wasser, Strom (vor Ort) sowie Kanal- und Gasanschlüsse. Die Grundstücksbreite beträgt 65 m und ermöglicht die Aufteilung in zwei Grundstücke. Für das Gebiet wurde ein lokaler Entwicklungsplan verabschiedet, der die folgenden Bestimmungen enthält: 1. Landnutzung: – Handwerk; – Wohnen für den Eigentümer oder Nutzer ist zulässig, sofern die Hauptnutzung erfüllt wird. 2. Bebauung: – kompakter Bebauungskomplex innerhalb des Grundstücks zulässig, – Baufläche bis zu 40 % der Grundstücksfläche, – Gebäudehöhe bis zu 2 Stockwerke, bis zu 9,5 m, einschließlich eines hohen Daches, – Flachdächer von 1-stöckigen Servicegebäuden sind zulässig, – Mindestanteil biologisch aktiver Fläche – 20 %.