Zu verkaufen ist ein großes Baugrundstück in der malerischen Stadt Jarkowice – 3,5 Stunden von Stettin und 2 Stunden von Breslau entfernt. 8 km von der Ausfahrt S3. Direkt neben der Loipe zum Einstieg in die Schneekoppe, 10 Autominuten zum Grenzübergang und dem großen tschechischen Skiort Malá Úpa. Auf dem Gebiet ihrer Gemeinde liegt der Gipfel der Schneekoppe. In der Nähe befinden sich Dorfläden, größere Einkaufsmöglichkeiten sind in 15 Autominuten erreichbar, Schule und Kindergarten in 5 Minuten. Die Südausrichtung begünstigt Null-Stromrechnungen bei der Nutzung von Photovoltaikmodulen. Für das Grundstück liegt eine Baugenehmigung vor, sodass der neue Eigentümer deutlich schneller mit den Bauarbeiten beginnen kann. Änderungen des Bebauungsplans, die Ausweitung des Nationalparkgebiets usw. sind nicht zu befürchten. Das Grundstück ist erschlossen: Auf seinem Territorium verfügen wir über Anschlüsse an die Kanalisation, Wasserversorgung und einen Stromkasten, der mit der Gebäuderuine verbunden ist. Auf dem Grundstück befinden sich zwei Ruinen – eine soll abgerissen werden (aus ihr können Ziegel gewonnen werden), die andere hat den Plan eines stimmungsvollen zweistöckigen Hauses mit den Grundmaßen 6 m x 13 m (tatsächlich zwei Stockwerke mit jeweils 55 m²). Das Grundstück ist komplett eingezäunt und verfügt über ein Tor und ein Eingangstor. Vor dem Tor ist noch ein Platz zum Parken eines Autos übrig (dies ist noch die Fläche des Grundstücks). Das Grundstück unterliegt dem örtlichen Bebauungsplan: • beabsichtigte Nutzung oder Bebauungsgrundsätze: Mehrfamilien- oder Einfamilienhäuser mittlerer und geringer Intensität, landwirtschaftliche Bebauung, Gästehäuser, Dienstleistungen, Überschwemmungsgebiete; • Bedingungen, Grundsätze und Standards der Entwicklung und des Landmanagements: Nettoentwicklungsintensität: min. = 0,1; max.= 0,6 (für MP: min.=0,4; max.=0,65); gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stockwerke: min. = 1,5; max.= 3,5 (für MP: min.=2,0; max.=3,0); • Bei Gebäuden mit mehr als einem oberirdischen Stockwerk ist ein steiles (über 50 % Neigung), symmetrisches Dach erforderlich; dies gilt nicht für Industriegebäude. Für die gesamte Einheit geltende Bestimmungen zur technischen Infrastruktur: • Wasserversorgung aus der Wasserentnahmestelle in der Einheit TO1, diese Wasserentnahmestelle versorgt auch Miszkowice, es ist anzunehmen, dass bei einem Brand im Dorf Miszkowice (ungünstigste Teilung) der Wasserverbrauch für Wohn- und Wirtschaftszwecke auf 20 % sinkt, eine andere Lösung für die Wasserversorgung ist zulässig, falls keine Möglichkeit zum Anschluss an das Wasserversorgungssystem besteht, ist die Wasserversorgung aus einer eigenen Wasserentnahmestelle zulässig, jedoch mit der Verpflichtung zum Anschluss an das errichtete Wasserversorgungssystem; • Es sollte ein Wasserversorgungsnetz mit Durchmessern von 160 und 110 mm geplant werden; • Es ist geplant, das Schwerkraft-Sanitärkanalisationssystem um 0,2 zu erweitern und das vorhandene Schwerkraft-Sanitärkanalisationssystem zu nutzen, um das Abwasser in die Kanalisation in Miszkowice und weiter über die Pumpstation in Miszkowice zur Kläranlage in Lubawka einzuleiten. • In einigen Gebieten ist es zulässig, das Problem der Abwasserentsorgung durch den Bau eines Abwassertanks ohne Entleerung zu lösen. Nach dem Bau eines Sanitärkanalisationssystems ist der Anschluss an dieses erforderlich. • die Stromversorgung soll über die 20-kV-Leitung Nr. 414 erfolgen; • Ein Diagramm der vorhandenen und geplanten Netzwerkrouten und Gerätestandorte ist der Planzeichnung beigefügt und als „technisches Infrastrukturdiagramm“ gekennzeichnet.