Das Grundstück mit einer Fläche von 1.479 m2 befindet sich in einer neu errichteten Einfamilienhaussiedlung in der Waldpufferzone in der Polizeigemeinde, Bezirk Siedlice. Land der RIVa-Klasse, Wohnmobil. Es gibt eine direkte asphaltierte Straße, die zum Grundstück führt. Für das Grundstück wurde ein Raumordnungsplan erstellt, der die Bebauung mit Einfamilienhäusern und Dienstleistungen vorsieht. (unaufdringliche Dienstleistungen in Form von Räumlichkeiten mit einer Fläche von bis zu 50 % des Gebäudes) a) maximale Bebauungsintensität: 1, b) minimale Bebauungsintensität: 0,05, c) Bebauungsfläche: nicht mehr als 25 % der Baugrundstücksfläche, d) Mindestanteil der biologisch aktiven Fläche: 50 % der Baugrundstücksfläche, e) maximale Gebäudehöhe: – für Wohn- und Wohnwirtschaftsgebäude: 9,5 m, – für Wirtschaftsgebäude, freistehende Garagen, Schuppen und Pavillons: 6 m, f) Mindestanzahl der Parkplätze und Art ihrer Umsetzung: Parkplätze für Autos innerhalb der Grenzen des Baugrundstücks: nicht weniger als 1 Platz pro 1 Wohngebäude und nicht weniger als 1 Platz pro 50 m² Nutzfläche des Dienstes und mindestens 1 Platz pro 5 Mitarbeiter und mindestens 1 Platz zum Abstellen von Fahrzeugen, die mit einer Parkkarte ausgestattet sind, pro 15 Parkplätze im Zusammenhang mit der Dienstfunktion, g) Abmessungen der Ausstattung: – für Wohn- und Wohn-Dienstleistungsgebäude: bis zu 2 oberirdische Stockwerke, einschließlich Dachgeschoss, symmetrische Zwei- oder Mehrschrägendächer mit Neigungen von 25º-45º, Dachgauben sind zulässig, – für Wirtschaftsgebäude und freistehende Garagen: 1 Obergeschoss, symmetrische Zwei- oder Mehrschrägendächer, – Gebäudefläche 25 % – biologisch aktive Fläche 50 % – Gebäudehöhe bis 9,5 m – Garage 6 m – zwei Etagen Zufahrt über asphaltierte Straße. Die Versorgungseinrichtungen befinden sich an der Straße neben dem Grundstück: Strom, Gas und Wasser. Auf dem Grundstück muss eine Klärgrube gebaut werden. Ich empfehle es sehr