Das Grundstück mit einer Fläche von 1.479 m2 befindet sich in einer neu errichteten Einfamilienhaussiedlung in der Waldpufferzone in der Polizeigemeinde, Bezirk Siedlice. Land der RIVa-Klasse, Wohnmobil. Es gibt eine direkte asphaltierte Straße, die zum Grundstück führt. Für das Grundstück wurde ein Raumordnungsplan erstellt, der die Bebauung mit Einfamilienhäusern und Dienstleistungen vorsieht. (nicht-intrusive Dienstleistungen in Form von Räumlichkeiten mit einer Fläche von bis zu 50 % des Gebäudes) a) maximale Bebauungsintensität: 1, b) minimale Bebauungsintensität: 0,05, c) Bebauungsfläche: nicht mehr als 25 % der Baugrundstücksfläche, d) Mindestanteil der biologisch aktiven Fläche: 50 % der Baugrundstücksfläche, e) maximale Gebäudehöhe: – für Wohn- und Wohnwirtschaftsgebäude: 9,5 m, – für Wirtschaftsgebäude, freistehende Garagen, Schuppen und Pavillons: 6 m, f) Mindestanzahl der Parkplätze und Art ihrer Umsetzung: Parkplätze für Autos innerhalb der Grenzen des Baugrundstücks: nicht weniger als 1 Platz pro 1 Wohngebäude und nicht weniger als 1 Platz pro 50 m² Nutzfläche des Dienstes und mindestens 1 Platz pro 5 Mitarbeiter und mindestens 1 Platz zum Abstellen von Fahrzeugen, die mit einer Parkkarte ausgestattet sind, pro 15 Parkplätze im Zusammenhang mit der Dienstfunktion, g) Abmessungen der Ausstattung: – für Wohn- und Wohn-Dienstleistungsgebäude: bis zu 2 oberirdische Stockwerke, einschließlich Dachgeschoss, symmetrische Zwei- oder Mehrschrägendächer mit Neigungen von 25º-45º, Dachgauben sind zulässig, – für Wirtschaftsgebäude und freistehende Garagen: 1 Obergeschoss, symmetrische Zwei- oder Mehrschrägendächer, – Gebäudefläche 25 % – biologisch aktive Fläche 50 % – Gebäudehöhe bis 9,5 m – Garage 6 m – zwei Etagen Zufahrt über asphaltierte Straße. Die Versorgungseinrichtungen befinden sich an der Straße neben dem Grundstück: Strom, Gas und Wasser. Auf dem Grundstück muss eine Klärgrube gebaut werden. Ich empfehle es sehr