Ein sehr attraktives Grundstück von 1581 m2 in toller Lage in Rewal. Die Form ähnelt einem Rechteck mit den Maßen ca. 74mx21,4m. Erteilte Baugenehmigung für ein Touristenunterkunftsgebäude mit Wohnfunktion. , Versorgungseinrichtungen (Wasser- und Abwassersystem auf dem Grundstück, Strom und Gas auf der Straße an der Grundstücksgrenze). Entfernung zum Strand ca. 700 m. Die umliegenden Grundstücke sind bebaut. In der Nähe gibt es eine touristische Infrastruktur. Bereich Gebäude 25 %, min. Bereich biologisch aktiv 50 %, Gebäudehöhe bis 25 Geschosse bis 14,5 m Bestimmungen des Raumordnungsplans: 3. Funktionale Anordnungen: 3.1. Wohn-, Wohn- und Pensions- oder Freizeitgebäude mit der Möglichkeit der Unterbringung von nicht belastenden Begleitdiensten und freistehenden Gebäuden, Garagen, Nebengebäuden etc. 3.2. Auf Grundstücken mit einer Fläche von mehr als 1000 m² sind Wohn- und Pensions- bzw. Freizeitbauten zulässig. 4. Bestimmung der Zusammensetzung und Entwicklungsformen: 4.1. Gebäudetyp: freistehend. 4.2. Auf den Grundstücken ist die Bebauung mit Einfamilienhäusern in Form von Reihenhäusern erlaubt. 4.3. Bebaute Fläche bis zu 25 % der Grundstücksfläche. 4.4. Gebäudehöhe: – auf Grundstücken mit einer Fläche bis zu 800 m² – 1,5 Stockwerke (bis zu 9,0 m vom Erdgeschoss bis zum First), – über 800 m² – bis zu 2,5 Stockwerke (bis zu 14,5 m vom Erdgeschoss bis zum First). 4.5. Terrassengebäudehöhe – bis zu 2,5 Stockwerke (siehe Punkt 4.4.) 4.6. Die Höhe von Wirtschaftsgebäuden oder anderen Nebengebäuden beträgt 1,5 Stockwerke (bis zu 8,0 m bis zum First). 4.7. PPP ± 0,00 der geplanten Gebäude – bis zu 0,50 m über dem Meeresspiegel am höchsten Eingang. 4.8. Dächer der entworfenen Gebäude – symmetrisch zum Hauptneigungswinkel – 38–40°. Eine andere Art von Raumdach ist möglich. Mit Keramikfliesen oder fliesenähnlichem Material abdecken. 4.9. Die verbindlichen und unpassierbaren Baulinien aus der Straßenlinie – siehe Änderungszeichnung. 4.10. Im Fall von 5.3. Die bestehenden Baulinien sind unpassierbare Linien. 4.11. Der Zaun an der Seite öffentlicher Straßen, bis zu 1,5 m hoch, durchbrochen. 5. Festlegung der Parzellierungsregeln: 5.1. Prinzip der Parzellierung nach Änderungszeichnung. 5.2. Verbot von Zweitabteilungen. 5.3. Es ist erlaubt, Gebäude auf zusammenhängenden Grundstücken zu errichten. 5.4. Im Fall von 4.2. Es ist eine Aufteilung in einzelne Segmente mit Zugriff über internen Zugriff mit min. zulässig. 6,0 m breit. 6. Ökologische Vorkehrungen: 6.1. Anteil biologisch aktiver Oberfläche – min. 50 % der Fläche Grundstücke. 6.2. Es ist notwendig, hohes und niedriges dekoratives Grün verschiedener Arten zu verwenden. 6.3. Das Gebiet liegt innerhalb der Grenzen des geplanten Schutzstreifens, der ein Naturschutzgebiet des technischen Küstenstreifens ist – es gelten die Bestimmungen des § 4 Abs. 1. 6.4. Das Gebiet liegt in der Zone des indirekten Außenschutzes der kommunalen Wasserentnahmestelle – es gelten die Bestimmungen des § 4 Abs. 2. 7. Kommunikationsvereinbarungen: 7.1. Parken innerhalb der Grundstücksgrenzen, vorausgesetzt: – 2 Stellplätze für 1 Wohnung, – 1 Stellplatz für 1 Zimmer in einem Gästehaus, – 1 Stellplatz für 50 m² Verkaufsnutzfläche, – 1 Stellplatz für 10 Konsumflächen in der Gastronomie. 8. Technische Vorkehrungen: 8.1. Dienstleistungsordnung im Bereich der technischen Infrastruktur gemäß § 5.