Grundstück mit einer Fläche von 1028 m² in Giżyn, unweit des Miedwie-Sees. Für das Gebiet, auf dem sich das Grundstück befindet, wurde ein Bebauungsplan erstellt. Funktionale Vorgaben: Für die Bebauung und die Grundstücksentwicklung gelten folgende Grundsätze: 1) Gebäudetyp: freistehend, Doppelhaushälfte, 2) Bebauungsfläche: bis zu 30 % der Grundstücksfläche, 3) Gebäudehöhe: bis zu 2 Geschosse, davon ein nutzbares Geschoss bei Steildach (bis zu 8,0 m vom Boden bis zum First), 4) Satteldach oder Pultdach mit einem Neigungswinkel der Hauptflächen zwischen 38° und 45°, 5) Anteil biologisch aktiver Fläche: mind. 50 % der Grundstücksfläche, 6) unüberwindbare Baulinie – 5,0 m von der Grenze der internen Zufahrtsstraßen entfernt, 7) die Erschließung des Gebiets erfolgt über die bestehende Kreisstraße [angrenzend an das Untersuchungsgebiet] und geplante interne Zufahrtsstraßen, 8) auf jedem Grundstück sind mindestens zwei Parkplätze erforderlich. Technische Infrastruktur: – Stromanschluss an der internen Straße, – Abwasserentsorgung – Klärgrube auf dem Grundstück, – Wasserversorgung vom bestehenden Gemeinschaftswasserwerk ca. 150 m entfernt. Giżyn (deutsch: Giesenthal, Übergangsname, wörtlich übersetzt „Überschwemmungsgebiet“) ist ein Dorf in Polen in der Woiwodschaft Westpommern, im Kreis Pyrzyce, in der Gemeinde Pyrzyce. Im Dorf befindet sich eine Feldsteinbrücke aus dem Jahr 1872. Sie überspannt den Kanal, der den Miedwie-See mit dem Będogoszcz-See verbindet.