Ein 700 m² großes Grundstück in Giżyn, unweit des Miedwie-Sees. Für das Gebiet, auf dem sich das Grundstück befindet, wurde ein Flächennutzungsplan erstellt. Funktionale Vorgaben: Für die Bebauung und die Grundstücksentwicklung gelten folgende Grundsätze: 1) Gebäudetyp: freistehend, Doppelhaushälfte; 2) Bebauungsfläche: bis zu 30 % der Grundstücksfläche; 3) Gebäudehöhe: bis zu 2 Geschosse, davon ein nutzbares Geschoss bei Steildach (bis zu 8,0 m Firsthöhe); 4) Satteldach oder Pultdach mit einer Dachneigung von 38° bis 45°; 5) Anteil biologisch aktiver Fläche: mind. 50 % der Grundstücksfläche 6) Unüberwindbare Baulinie – 5,0 m von der Grenze der internen Zufahrtsstraßen entfernt, 7) Die Erschließung des Gebiets erfolgt über die bestehende Kreisstraße [angrenzend an das Untersuchungsgebiet] und geplante interne Zufahrtsstraßen, 8) Mindestens zwei Parkplätze pro Grundstück sind erforderlich. Technische Infrastruktur: – Stromanschluss an der internen Straße, – Abwasserentsorgung – Klärgrube auf dem Grundstück, – Wasserversorgung vom bestehenden Gruppenwasserwerk ca. 150 m entfernt. Giżyn (deutsch: Giesenthal, Übergangsname, wörtlich übersetzt „Überschwemmungsgebiet“) ist ein Dorf in Polen in der Woiwodschaft Westpommern, im Kreis Pyrzyce, in der Gemeinde Pyrzyce. Im Dorf befindet sich eine Feldsteinbrücke aus dem Jahr 1872. Sie führt über den Kanal, der den Miedwie-See mit dem Będogoszcz-See verbindet.