Ein 3.500 m² großes Bau- und Handwerksgrundstück in Tanowo, angrenzend an Gebäude ähnlicher Nutzung. Die Zufahrt erfolgt über eine asphaltierte Straße. Die Hauptnutzung des Grundstücks ist Handwerk. Eine Wohnnutzung ist unter Einhaltung der Hauptnutzungsbestimmungen möglich. Die Anschlüsse umfassen Wasser, Strom (vor Ort), Abwasser und Gas. Das Grundstück ist 65 m breit und kann in zwei Parzellen aufgeteilt werden. Für das Gebiet wurde ein Bebauungsplan verabschiedet, der folgende Bestimmungen enthält: 1. Landnutzung: – Handwerk; – Wohnnutzung durch den Eigentümer oder Nutzer ist unter Einhaltung der Hauptnutzungsbestimmungen zulässig. 2. Bebauung: – Kompakte Bebauung innerhalb des Grundstücks zulässig; – Bebauungsfläche bis zu 40 % der Grundstücksfläche; – Gebäudehöhe bis zu 2 Geschosse und bis zu 9,5 m, einschließlich eines hohen Daches; – Flachdächer von eingeschossigen Nebengebäuden sind zulässig; – Mindestanteil biologisch aktiver Fläche: 20 %.