Baugrundstück mit lokalem Entwicklungsplan. Bodennutzung; freistehende Erholungs- und Sommerbebauung: – Mindestanteil der biologisch aktiven Fläche auf dem Baugrundstück 60 % – Gebäude mit Steil- oder Flachdächern gedeckt – Sattel- oder Firstdächer – maximale Gebäudehöhe: zwei oberirdische Stockwerke, jedoch nicht mehr als 9 Meter – im Falle eines zweistöckigen Gebäudes das zweite Stockwerk in einem steilen Dach – maximale Gebäudefläche 25 % Das Gebiet liegt in einem Natura-2000-Gebiet. Aufgrund der Lage des Erholungs- und Erholungsgebiets ist das notwendige Fällen von Bäumen erlaubt Sommergebäude, Garage und Zufahrtsstraße. Strom auf dem Grundstück. Bis zur Fertigstellung des externen Abwassernetzes dürfen nur zertifizierte, dichte Fäkalientanks verwendet werden. Das beschriebene Grundstück ist Teil eines größeren Grundstücks und die Art der Nutzung ist festgelegt. Es besteht die Möglichkeit, das Grundstück abzutrennen und dafür ein eigenes Grund- und Hypothekenregister zu erstellen. Das Grundstück befindet sich in einer bewachten und bewachten Wohnsiedlung, die mit ganzjährig geöffneten Freizeit- und Sommerhäusern bebaut ist. Das Anwesen ist ideal zum Wohnen und Entspannen inmitten der Natur. Es besteht die Möglichkeit, nur einen Teil des Grundstücks mit einer Fläche von ca. 1020 m2 zu erwerben