Grundstück für einen Entwickler oder Investor. Attraktives Angebot 1,5 km vom Zentrum von Nowogard entfernt. Eine Stadt am See, das Grundstück grenzt an den Wald. Für den Bau von 96 Einfamilienhäusern auf Grundstücken zwischen 800 und 1.200 m² mit Einbaugaragen wurde ein endgültiger Bebauungsvorbehaltsbescheid erlassen. Ausstattung und Anschluss der geplanten Investition an bestehende neue technische Infrastruktureinrichtungen zu den von den Infrastrukturadministratoren vereinbarten Bedingungen. Für den Bauzweck reicht die bestehende oder geplante Bebauung des Areals aus. Das Gebiet liegt im Versorgungsbereich der bestehenden Strom-, Wasser- und Abwassernetze, die für die Strom- und Wasserversorgung sowie die Abwasserableitung sorgen können. Eine Vereinbarung mit der Gemeinde Nowogard, wonach der Eigentümer des Grundstücks sich bereit erklärte, ein Wasserversorgungs- und Abwassersystem sowie eine 500 m lange Straße zu bauen. In der Nähe befinden sich Wohngebäude und Einfamilienhäuser. Versorgungsunternehmen IvVa und IVb und Lzr-IVa. Es wurden technische Bedingungen für den Stromanschluss erlassen. Ein Investor, der die Grundstücke bebauen möchte, wird auf eigene Kosten ein Wasserversorgungs- und Abwassersystem errichten und dieses nach der Errichtung der Gemeinde übergeben. Freistehende Gebäude mit bis zu zwei oberirdischen Etagen. Gebäudeflächenindex bis 30 %, biologisch aktive Fläche min. 50 %, Breite der Vorderfassade 12 bis 18 m, Höhe der Oberkante der Vorderfassade, ihres Gesimses bzw. Dachgeschosses bis 3,5 m. Dachgeometrie: 25 bis 45 Grad, Höhe des Hauptfirsts bis 9 m. Giebel- oder Satteldachanordnung, erlaubter Bau von Dachgauben und Dachfenstern, die Richtung des Hauptdachfirstes im Verhältnis zur Grundstücksvorderseite ist beliebig. Das Gebiet verfügt über einen indirekten Zugang zu einer Gemeindestraße und erfordert keine Zustimmung zur Änderung der Landnutzung für nichtlandwirtschaftliche oder nichtforstwirtschaftliche Zwecke. RIVa, RIVb und RV, Ls. Es wurde eine Entscheidung erlassen, in der festgestellt wurde, dass keine Notwendigkeit besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, da es sich nicht in einer Naturschutzzone befindet. Der genehmigte Teilungsentwurf entspricht den Entwicklungsbedingungen von 2020 und die DWZ behält weiterhin ihre Gültigkeit. Die Grundstücksgrößen reichen von 824 m2 bis 2.974 m2. Liegen die Voraussetzungen des Agrarordnungsgesetzes nicht vor, bedarf der Kauf der Zustimmung von KOWR.