Zum Verkauf steht ein Gewerbegrundstück von ca. 6.000 m2 in Gumieńce in der Nähe von Betriebsgesellschaften aus verschiedenen Branchen. Die Grundstücksfläche ist unbefestigt. Zugang zu allen Versorgungseinrichtungen (Strom, Wasser, Abwasser, Gas). Zufahrt über Asphaltstraße. Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Für das Gebiet wurde ein Raumentwicklungsplan verabschiedet Bestimmung des Gebiets: Dienstleistungs- und Produktionsentwicklung. Die Grundsätze der Bebauung und Grundstücksentwicklung: 1) Gebäude, die auf der Grundlage von unpassierbaren Baulinien angeordnet sind, die in der Planzeichnung festgelegt sind; 2) unpassierbare Baugrenze in einem Abstand von 10,0 m von der Straßenbegrenzungslinie 3) maximale Baufläche – 50 % der Grundstücksfläche; 4) biologisch aktive Mindestfläche – 20 % der Grundstücksfläche; 5) maximale Gebäudehöhe – bis zu sechs oberirdische Stockwerke, maximal 25,0 m; 6) maximale Höhe – 60,0 m für Installationseinrichtungen und technische und werbliche Elemente (sofern sie nicht die Form eines Dachbodens haben), wie Antennen, Blitzschutzmasten, Schornsteine, Dachaufbauten (z. B. Kranmaschinenräume, Zentren 7) für Neubauten Gebäude, der einheitliche Charakter der äußeren Gestaltung sollte in Bezug auf Elemente der architektonischen Komposition der Fassade, Materialauswahl erhalten bleiben; 8) Flachdächer der Hauptgebäude mit der Möglichkeit, die Dachschrägen hinter den Dachbodenwänden zu verbergen; 9) ein Fragment des Gebiets, das von der Erhaltungsschutzzone archäologischer Denkmäler abgedeckt wird – es gelten folgende Vereinbarungen: Vereinbarungen im Bereich des Schutzes der kulturellen Umwelt. In dem Plangebiet befinden sich archäologische Stätten, die von der Schutzzone zur Erhaltung archäologischer Denkmäler abgedeckt sind, die darin besteht, archäologische Interventionsforschungen im Falle von Erdarbeiten durchzuführen; Die Zone umfasst die in den Aufzeichnungen des Denkmalschutzdienstes aufgeführten Standorte, innerhalb derer Folgendes gilt: a) Zusammenarbeit im Bereich der Investitionspläne und anderer im Zusammenhang mit Erdarbeiten mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde, b) Durchführung archäologischer Rettungsforschungen in die von Erdarbeiten bedeckte Fläche nach den in den Sondervorschriften festgelegten Grundsätzen Anforderungen an die Gestaltung öffentlicher Räume: 1) maximale Höhe des Zauns vom Straßenrand – 2,0 m;